Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 17.03.! Sie schreiben, daß ich Anspruch auf die frühere durchschnittliche Bezahlung hätte, wenn meine Versetzung etwas mit der SS zu tun hat. Ja Sie hat!!! Mein AG traut mir nicht mehr zu, als Schwangere Kundentermine wahrzunehmen. Zum Vertragslaut - es heißt wörtlich: Dem AG steht es frei, Ihr andere Aufgaben zuzuweisen (nichts von vergleichbar). Mir wurde in den letzten 6 Monaten mein Fixum gezahlt und zusätzlich eine feste nicht verrechenbare Provision (weil Probezeit). Für die Zeit, die jetzt kommt, wurde vertraglich vereinbart, daß ich das Fixum bekomme und eine prozentual aus dem von mir getätigten Umsatz berechnete Provision. Da mir der AG jedoch durch die Versetzung die Möglichkeit genommen hat, Umsatz zu machen, kann ich ja gar nicht mehr verdienen als mein Fixum. Somit stehe ich finanziell schlechter da. Beweisen kann ich nicht, ob ich wirklich Umsatz gemacht hätte. Bisher war es leider noch nicht der Fall, da ich ja auch fast 2 Monate ausgefallen bin. Aber ich gehe fest davon aus, daß ich Umsatz gemacht hätte, da mir für das erste Jahr eine bestimmte Umsatzhöhe prognostiziert wurde! Habe ich jetzt Anspruch auf die Gehaltshöhe, die mir in der Probezeit gezahlt wurde (also das frühere Gehalt)? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? (Paragraph) Mein Arbeitgeber behauptet nämlich, es gäbe keine Grundlage für eine Ausgleichs-zahlung. Außerdem hätte ich sowieso als Schwangere nichts mehr großartig wuppen können (O-Ton Arbeitgeber, Frechheit oder?) Ich wäre Ihnen sehr sehr sehr dankbar wennn Sie mir auch diese Frage noch beantworten können. Ich hoffe, dann habe ich Klarheit und ein bißchen mehr Gelassenheit. Vielen Vielen Dank!
Liebe Ina, das ist rechtlich eine schwierige LAge. Er hat also ausdrücklich gesagt, dass die Versetzung wegen der SS ist? Könnten Sie denn "draussen" noch arbeiten? Können Sie beweisen, dass die Verstzung darauf beruht? Gruß, NB
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