Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und finanzielle Einbuße

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und finanzielle Einbuße

Mitglied inaktiv

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Ich bin im Außendienst und mein Gehalt setzt sich aus einem fixen und variablen erfoilgsabhängigen Anteil zusammen. Nachdem ich bis zur 12. SSW krankgeschrieben war (drohende Fehlgeburt), jetzt aber wieder alles machen kann, will mich mein AG aus dem Tagesgeschäft ziehen und mir Sonderaufgaben zuteilen, die vom Anspruch her so sind wie die Tätigkeit vorher, nur eben ausschließlich vom Büro aus. Der daraus resultierende Erfolg ist nicht unmittelbar meßbar. Er will mir daher nur mein Fixum zahlen, was mich so stellen würde, wie vor 8 Jahren, als ich aus der Ausbildung kam. Die Einbuße liegt bei ca. 30-50%!!! Natürlich hat sich der AG in meinem Vertrag vorbehalten, mich in anderen Positionen einzusetzen, aber ich fühle mich benachteiligt. Muß mir mein AG einen finanziellen Ausgleich schaffen? Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ina, 1. Was genau steht in IHrem Vertrag? Da steht doch sicher, dass er Sie auf VERGLEICHBARE Positionen versetzen darf? Dann kann er Ihnen nicht so wesentlich das Gehalt kürzen, genaugenommen gar nicht. 2. Wenn im Vertrag steht, er darf Sie beliebig, auch bei schlechtere Bezahlung auf eine andere Position versetzen, ist das ungewöhnlich, aber wohl zulässig. 3. Oder hat die Versetzung was mit der SS zu tun? DAnn haben Sie Anspruch auf die vorherige durchschnittliche Bezahlung! 4. Ansonsten kommt eine Änderungskündigung in Betracht (Entweder Sie nehmen den geringeren Job oder ich kündige Ihnen). Das ist in der SS nicht zulässig, da Sie KüSchutz genießen. Gruß, NB Gruß, NB


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