Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin im Erziehungsurlaub, meine Tochter ist 8 Monate alt. Vorher habe ich als Übersetzerin in einer großen Anwaltskanzlei gearbeitet. Seit eingen Wochen mache ich auf freiberuflicher Basis wieder kleinere und mittlere Übersetzungen für meine alten Arbeitgeber und deren Partnerkanzleien. Wieviel darf ich denn pro Monat aus freiberuflicher Arbeit verdienen, ohne daß das mit Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld Probleme gibt? Gibt es da einen festen Betrag? Mein Mann ist als Buchhändler tätig und wir bekommen im ersten Jahr 439 DM Erziehungsgeld. MfG, Eva
Mitglied inaktiv
Hier ist der Link: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html Bei Deinen Einkünften mußt Du glaub ich die tatsächlichen Einkünfte also Einnahmen minus Ausgaben zugrunde legen. Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld