Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Der Kindesvater verlangt eine schriftliche Aufstellung sämtlicher ärztlicher Untersuchungen und deren Ergebnisse unseres Kindes für die letzten 6 Monate. ALLE Untersuchungen (die nicht über eine normale ärztliche Untersuchung und einmalig auch Blutentnahme hinausgehen!) und Ergebnisse wurden ihm SOFORT nach Durchführung oder Erhalt des Ergebnisses mündlich mitgeteilt. Er war also immer informiert! Dennoch erwartet er jetzt scheinbar eine schriftliche Auflistung. Bin ich dazu verpflichtet? Könnte es mir nachteilig ausgelegt werden, wenn ich diese Informationen jetzt nicht für die vergangene 6 Monate noch schriftlich für ihn niederlege (mit der Begründung, er habe sie mündlich bereits erhalten)? Vielen Dank! MfG S
Hallo, es ist eine Frage des Beweises, wenn er behauptet, sie nie bekommen zu haben Liebe Grüssse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot