Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mehrere Fragen, ´1.wenn der Partner EZ macht muss die Frau in der Zeit arbeiten gehen die 2 Monate? 2. bekomme ich 14 Monate Geld wenn mein Freund woanders gemeldet ist und ich alleiniges Sorgerecht habe? 3. Steht mir in Mutterschutz und Elterzeit 13. Gehalt zu? Es ist keine freiwillige Leistung sondern per Vertrag festgehalten da steht aber nichts über o.g. Zeiten. LG Dani
Hallo, 1. Nein, wieso auch? 2. Das hängt davon ab, ob Sie zusammen wohnen u das Kind gemeinsam erziehen 3. inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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