Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in 2 Wochen nun nach 3 Jahren. Mein AG möchte mich nur Vollzeit wieder übernehmen, ich würde aber nur Teilzeit arbeiten wollen. Aus diesem Grund lasse ich mir kündigen. Meine Tochter hat erst ab Mai/Juni einen Kiga Platz. Ausserdem bin ich wieder schwanger (10.SSW), Mutterschutz ab 24.07.10 Habe ich unter diesen Vorraussetzung überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie verfahre ich weiter? Vielen DAnk im Voraus. MFG Inna
Hallo, grds, ja, aber möglicherweise werden Sie gesperrt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn Du schwanger bist, dann darf er Dich gar nicht kündigen ! Solange Du einen Arbeitsvertrag hast bekommst Du aber auch kein ALG 1, da Du ja Arbeit hast. Teilzeit kann er allerdings auch nur mit Begründung ablehnen. Hat er das begründet ? Bei mir war es auch schwer, habe aber vom FA ein Beschäftigungsverbot erhalten ( wegen der Arbeit die ich tun sollte ) und bekomme nun mein Lohn normal weiter , den ich vor der 1. ! Schwangerschaft erhalten habe.
Mitglied inaktiv
Hallo, was bedeutet grds? danke LG
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