Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe folgende Frage.... ich arbeite noch in Probezeit u. habe keinen befristeten Arbeitsvertrag...nun bin ich schwanger u. habe das Berufsverbot vom FA bekommen, arbeite in einer ZA-Praxis....kann mich mein AG in der Probezeit kündigen u. bekomme ich den Lohn 100 % weitergezahlt..? Wenn der AG Probleme macht, kann ich mich da an das Amt für Arbeitsschutz wenden..? Bin 4 Tage (im Sept. 08) aufs Kind krank gewesen habe den KS beim AG eingereicht, u. habe nun nix mehr in der Hand u. auf mein Lohnzettel stand nun, das ich weniger Geld diesen Monat bekomme, warum, woher bekomme ich nun noch den Restbestrag von der KK.......?? muß ich das beantragen..?
Hallo, 1. Nein, Sie sicnd in der Probezeit (wenn der Vertrag danach automatisch weiterläuft) nicht zu kündigen 2. Den Lohn bei einem BV zahlt der AG Liebe grüsse, NB
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