Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich würde gern wissen, ob es stimmt, dass man nur einmal (im Leben?) Prozesskostenhilfe beantragen kann. Es geht um die zweite Scheidung eines Freundes, der vor Jahren im Rahmen der 1. Scheidung PKH bekam - allerdings in der Form, dass er zwar die gesamten Kosten (oder einen Großteil, genau weiß er es nicht mehr) tragen musste, aber monatlich abstottern konnte. Nun steht die 2. Scheidung (leider) an. Kann er wieder PKH beantragen oder geht das generell nicht? Die Kosten der 1. Scheidung sind schon lange abgezahlt, da ist nichts offen. Er würde sich eine Scheidung, die er voll und sofort bezahlen müsste, nicht leisten können, das Abzahlen über die PKH mit einem monatlichen Betrag ist eher möglich. Ich freue mich auf Ihre Antwort! Gruß, Mucki+Ninchen
Hallo, er kann pro Fall einmal PKH beantragen, unendlich oft im Leben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das geht mehrmals. Meine Cousine lebt seit Jahrzehnten von ALG2 und hat das Hobby gegen alles zu klagen und sich einen Anwalt zu nehmen. Bekommt immer Beratungs und PKH auf Steuergelder. Bei ihr einfach nur dreist und unnütz, aber für Leute wie Deinen freund ist sowas gemacht worden. Guck mal hier : http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm Alles Gute für ihn.
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit