Colien07022004
Hallo, ich verstehe etwas in der Elterngeldberechnung nicht. Das Kind kam am 29.09.16 zur Welt. Gearbeitet hat sie von Juli 15 - Jan 16 - dann lediglich Krankengeld erhalten. Wie kann es sein, dass die Elterngeldstelle dieses Einkommen (SV-pflichtig) nicht anrechnet. Sie erhältlich nur den Mindessatz. Das Krankengeld zählt nicht, da nicht schwangerschaftsbedingt aber warum zählt das erzielte Einkommen nicht? Liebe Grüße Saskia
Hallo, das Einkommen zählt eiegntlich schon - aber eben nur für 4 Monate. Der Rest zählt mit 0 € Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was hat sie denn netto verdient? Hat sie am 01. Juli angefangen und wann genau begann der Mutterschutz?
PaHe
Es wird berechnet Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen 12 Monate vor Geburt Hat sie zB 6 Monate davon gearbeitet und 1.000€ netto verdient und war 6 Monate krank (0€ Einkommen)so hat sie 6000€ im Jahr verdient 6000 :12 Monate sind 500€ im Monat Dann wäre das Elterngeld 325€
malini
Wie hoch war denn ihr Verdienst?
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