Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe Sie können mir einen guten Tip geben. Der Mann meiner Freundin sitzt im Ausland unschuldig in einem Gefängnis. Leider unternimmt die deutsche Botschaft nicht wirklich viel. Sie selber hat andauernd Kontakt mit der Botschaft, dem Auswärtigenamt und seinem Anwalt (Einheimischer). Er ist schon dort für unschuldig gesprochen, aber sie unternehmen dort nichts bezgl. der Freilassung. Sie ist schon soweit das sie eine Beschwerde zur Dienstaufsichtsbehörde schicken will. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter die in 4 Wochen eingeschult wird, was aber kein Grund für die Entlassung ist, laut der deutschen Botschaft. Dabei wünscht sich die Tochter nichts schöneres als Ihren Papa. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, indem Sie vielleicht einen Tip haben, was meine Freundin noch unternehmen kann. Vielen Dank
Hallo, sorry, hier werden nur Fragen r-u-b beantwortet. Ich kenne mich auch auf dem Gebiet nicht aus, da ich kein Strafrecht mache. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen