Kmaus81
Der Vater meines Kindes seit September 2011 feste Besuchszeiten für unseren sohn bekommen.wo er auch einwilligte! Seit Sept 2011 hat er jedoch die 3 kompletten Besuchszeiten nicht wahrgenommen.geschweige noch abgesagt.sie telef zwar 1 mal pro Woche haben sich aber das letzte mal vor ca 11 Monaten das letzte mal gesehen! Nun ist meine Sorge das bei uns nächste Woche die Sommerferien beginnen und am 03 Ten des Monats beginnt seine Besuchszeit für ganze 2 Wochen! Ich glaube zwar nicht das er diese einhält!aber was mach ich wenn doch??Denn ich habe das Problem das unser Sohn 8 Jahre nicht zu Papa will!muß ich nach fast 11 Monaten mein Sohn über 500 km mitgeben da der Vater in Sachsen Anhalt wohnt!ich habe Bedenken da er ihn solang nicht gesehn hat und auch immer wieder sagt das er nicht bei ihm schlafen will! Er sagt immerwieder das er Zuhause schlafen möchte! Wir haben das geteilte Sorgerecht und ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo, schalten Sie rein vorsorglich das Jugendamt ein. Dieses kann auch mit entscheiden, ob der Junge bei seinem Vater übernachten muss, wenn er in fast ein Jahr nicht gesehen hat. Wenn dies zu keiner Einigung führt, würde ich über eine einstweilige Anordnung per Gericht nachdenken. Ich bin grundsätzlich ein großer Freund des Umgangsrechtes, welches laut ständiger Rechtsprechung der Gerichte auch gegen den Willen des Kindes ausgeübt wird.Dies aber nicht im "Hau-Ruck-Verfahren". Liebe Grüsse, NB
Kmaus81
Besuchszeiten wurden per Gericht bei der Scheidung festgesetzt mit beidseitiger Zustimmung
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