julja
Darf in ein Dienstzeugnis eine RisikoSchwangerschaft und der arbeitsverbot erwähnt werden? Überhaupt irgendwelche Fehlzeiten? Gruß und danke
Hallo, nein. Die Elternzeit wird grundsätzlich nicht erwähnt, da ein zeugnis Auskunft über Leistungen und Qualifikationen geben soll, nicht über Anwesenheitszeiten. Wenn jedoch die Abwesenheit das Anstellungsverhältnis maßgeblich geprägt hat, kann dies angegeben werden. (BAG, Urteil v. 10.05.2005, 9 AZR 261/04: http://lexetius.com/2005,2189 ) Liebe Grüße NB
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