Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nachdem ich nun nach 7 Wochen endlich meinen Bescheid bekommen habe, sehe ich nun, dass da ein dicker Rechenfehler zu meinen Gunsten drin ist. Bevor ich den Bescheid hatte, sagte mir die Dame am Telefon, dass ich DM 551,00 bekommen würde, und in dem Bescheid steht nun 600 DM, weil die verkehrte Prozentzahl des Pauschalabzuges abgezogen wurde. Es ist also nicht mein Fehler. Was nun? Ist die Behörde an diesen "falschen" Bescheid gebunden? Kann sie das zuviel gezahlte Geld (wenn wirklich DM 600 überwiesen werden) zurückverlangen? Kann ich auf die 600 DM bestehen, weil es ja im Bescheid so steht? Oje, so ein Durcheinander. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Silvana
Liebe Silvana, ja, das Geld kann zurückgefordert werden. Wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie den Fehler kannten und das Geld trotzdem genommen haben, können Sie eine Strafanzeige bekommen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld