Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienname

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Familienname

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wir erwarten in 6 Wochen unser erstes Kind. Wir sind noch nicht verheiratet, wollen dies aber in nächster Zukunft nachholen. Das Kind soll sofort den Familiennamen des Vaters bekommen. Wie sieht dies rechtlich aus ? Ist dies ohne weiteres möglich, oder muß ich das Kind adoptieren, oder ähnliches ? Muß man das vorher "BEANTRAGEN" ? Mit freundlichen Grüßen, Peter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Lieber Peter, zuständig ist das Standesamt, dort kann man derartiges beantragen, nach dem neuen Namensrecht ist eine Adoption nicht nötig. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.