Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir erwarten in 6 Wochen unser erstes Kind. Wir sind noch nicht verheiratet, wollen dies aber in nächster Zukunft nachholen. Das Kind soll sofort den Familiennamen des Vaters bekommen. Wie sieht dies rechtlich aus ? Ist dies ohne weiteres möglich, oder muß ich das Kind adoptieren, oder ähnliches ? Muß man das vorher "BEANTRAGEN" ? Mit freundlichen Grüßen, Peter
Lieber Peter, zuständig ist das Standesamt, dort kann man derartiges beantragen, nach dem neuen Namensrecht ist eine Adoption nicht nötig. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt