Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir erwarten in 6 Wochen unser erstes Kind. Wir sind noch nicht verheiratet, wollen dies aber in nächster Zukunft nachholen. Das Kind soll sofort den Familiennamen des Vaters bekommen. Wie sieht dies rechtlich aus ? Ist dies ohne weiteres möglich, oder muß ich das Kind adoptieren, oder ähnliches ? Muß man das vorher "BEANTRAGEN" ? Mit freundlichen Grüßen, Peter
Lieber Peter, zuständig ist das Standesamt, dort kann man derartiges beantragen, nach dem neuen Namensrecht ist eine Adoption nicht nötig. Gruß, NB
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