Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader!! Ich lebe seit 3 Monaten von meinem Ehemann getrennt (keine Unterhaltsansprüche) und bin glücklich mit meinem neuen Partner in der 7. Woche schwanger. Die Ehe wird nach jetzigem Stand der Dinge wohl erst im Jan. 02 geschieden. Nun meine Fragen: 1. Hat mein Ehemann irgendwelche Ansprüche bzgl. des Kindes? 2. Kann das Kind gleich den Namen des KV bekommen, auch wenn ich noch nicht geschieden bin? Vielen Dank schon im voraus! Andrea
Liebe Andrea, es ist im BGB geregelt, dass das Kind als ehelich gilt. Das bedeutet, dass Ihr Ehemann vor dem Gesetz als Vater anzusehen ist. Das Kind trägt seinen Namen. Er hat (zunächst) alle Rechte als KV. Natürlich kann die Ehelichkeit angefochten werden. Wenn sich die Parteien (Sie und Ihr Mann) einig sind, kann das auch ohne Vaterschafststest gehen, wenn der "echte" Vater die Vaterschaft anerkennt. Gruß, NB
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