Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein Sohn (7) hatte heute zwei gleichaltrige Spielkameraden da. Sie langweilten sich "fürchterlich" und wollten dann mit den Rädern um den Block fahren. Ich habe das nicht erlaubt, da ich noch zwei kleinere Kinder beaufsichtigen muss und die Jungs daher nicht ständig im Auge haben kann. Wie ist das rechtlich betrachtet. Was wäre, wenn ich das erlaubt hätte und einem der Kinder etwas passiert wäre? Diese Frage stellt sich ja generell, wenn man viele Besuchskinder hat. Was darf ich den Kindern erlauben, ohne meine Aufsichtspflicht zu verletzen? Vielen Dank Annette
Hallo, das kann man nicht pauschal beantworten, es hängt von der Einzelfallsituation und der Verständigkeit der Kinder ab. Man kann auch zwischen den Eltern einen Haftungsausschluss vereinbaren. Gruß, NB
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