Pipa
Hallo Frau Bader. Ich bin in der 8.SSW und habe heute das Beschätigungsverbot von meinem Chef erhalten. Er hat gesagt, es bestehe die Möglichkeit, dass er die Praxis schließen müsse und ich somit die Kündigung erhalte. Wird in so einem Fall die U2 weitergezahlt? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, der Ag kann dann beim Gewerbeaufsichtsamt um genehmigung bitten - und darf Ihnen kündigen. Sie müssen sich dann arbeitssuchend melden, bekommen aber Probleme, wenn Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn der AG beabsichtigt die Praxis zu schließen, muss der Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag auf Zulassung der Kündigung stellen, der aller Voraussicht nach auch genehmigt werden wird. Wenn die Kündigung wirksam wird, enden die Gehaltszahlungen. Bitte in diesem Fall - sobald es sich abzeichnet - gleich beim Arbeitsamt melden.
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