Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeldantrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, muß ich beim Antrag auf Erziehungsgeld ie Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld im Original beilegen oder genügt eine Kopie? (Weil beim Online-Antrag ist so ein Vordruck über die Bestätigung von der Krankenkasse dabei (hab aber von der KK schon ein Schreiben über Zahlung bekommen) Und zählt Mutterschaftsgeld und Kindergeld als Einkommen? Ich war vor dem Mutterschutz arbeitslos, muß ich die Bescheinigung vom AA über Bezug von Al-hilfe auch beilegen? Original oder Kopie? Muß ich die Al-hilfe als Einkommen auch mit angeben? Danke Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, idR reichen Kopien.Schauen Sie mal bei: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-antrag.html Die restlichen Fragen klären sich unter: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html Gruß, NB


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