Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erzeihungsurlaub verkürzen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erzeihungsurlaub verkürzen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich würde gerne meinen Erziehungsurlaub um 1 Jahr verkürzen. Ich weiß, daß das nicht so "einfach" geht, sondern nur aus wirtschaftlichen Gründen, wenn der Mann z.B. Arbeitslos wird. Meine Situation ist folgende: Durch eine Erkrankung hat mein Mann eine Bescheinigung bekommen, das er in "seinem Beruf" nicht mehr arbeiten kann. Noch zahlt die Krankenkasse, aber über kurz oder lang muß er ja mit seinem Arbeitgeber sprechen und eine Lösung finden, ggf. eine Umschulung beantragen. Muß mein Arbeitgeber in solch einer Situation auch zustimmen, oder "kann" er nur zustimmen und muß nicht? Das Schreiben vom Krankenhaus kann ich ihm vorlegen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fragen Sie mal beim Gewerbeaufsixchtsamt. Nsach meiner Meinung reicht dies für eine Verpflichtung zur Verkürzung aus. Gruß, NB


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