Mitglied inaktiv
Guten Morgen! Nächstes Jahr im März läuft der Erziehungsulaub für mich aus (nach 3 Jahren) und da mein Mann und ich beide Schichtarbeiter sind, wird es wohl schwierig werden, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen! Zumal mein Chef keine Ausnahmen machen will und ich alle 3 Schichten arbeiten muss, so wie ich eben gebraucht werde. Bekomme ich denn, bspw. nach einer Kündigung, überhaupt vorrübergehend Arbeitslosengeld bis ich eine neue Stelle habe? Wie wird das berechnet? Habe ja schließlich 3 Jahre lang nicht gearbeitet :-( Vielen Dank, Majali
Hallo, wenn Sie nicht gesperrt werden wird es nach dem Gehalt VOR der EZ berechnet! Gruß, NB
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