Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, mein Mann und ich haben ein Sparkonto, das jedoch auf den Namen meines Mannes läuft. Ich überweise jeden Monat das Kindergeld und das Erziehungsgeld dort hin, sowie übriggebliebenes Haushaltsgeld. Kann es sein, dass ich im Trennungsfall/Scheidungsfall keinen Cent davon bekommen würde (falls er es nicht will), da das Kto auf seinen Namen läuft? Für ihre Antwort bedanke ich mich jetzt schon!
Hallo, im RAhmen des ZUgewinnes wird bei beiden Ehegatten das Anfangsvermögen und das Endvermögen gegengerechnet. Zu seinem Endvermögen zählt das Sparbuch. Problrm: Wenn er vorm Scheidungsantrag das Geld herunter nimmt, haben Sie ein Problem. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich Scheidungsfall wird aufgerechnet: was hast Du in der Ehezeit anvermögen zugelegt? was hat Dein mann zugelegt? Wer mehr hat, muß dem anderen die Hälfte ausgleichen. Aber: es geht auf SEIN Sparkonto: wenn er das vorher geschickt leer macht, wirst Du beim Zugewinnausgleich NIX davon sehen! Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung