Mitglied inaktiv
ich habe in meinem schwangerschaftrundbrief gelesen das es zeit wird für den erholungsurlaub. wie muss ich den beantragen und steht er jeder schwangeren zu auch bei zeitverträgen. mein vertrag läuft zum 15.12. aus kann ich meinen erholungsurlaub in anspruch nehmen auch wenn mein regulärer urlaub schon aufgebraucht ist und kann ich trotz baldigem auslaufen des vertrages zu anfang dezember meinen erholungsurlaub nehmen und muss der chef den wirklich bezahlen??? wie lange kann ich dann erholungurlaub nehmen und ist mein chef verpflichtet mir den zu geben und wie lange vorher muss ich den ankündigen???? danke yvonne
Hallo, ?????? Erholungsurlaub ist doch der normale Urlaub - und da hat man ANspruch bis zum Ende des Mutterschutzes. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ähm..........."Erholungsurlaub" ist nix anderes als normaler Urlaub, und wenn Du den bereits komplett aufgebraucht hast, ist leider Hängen im Schacht *sorry*
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