Rici123
Guten Tag, ich werde zum ende des Jahres mit meiner Selbstständigheit aufhören. Ich habe in den letzten 5 Jahren freiwillig in die AL-Vers. einbezahlt. Nun meine Frage: Ich habe ein Kind mit 2 Jahren, das bei mir zuhause ist (keine KITA o.ä.) und werde im Juni das zweite Kind bekommen. Habe ich Anspruch auf ALG, auch, wenn ich eigentlich nicht wirklich vermittelbar bin. Zumindest nicht auf Vollzeit! Das große geht erst im Herbst in den Kindergarten und dann wäre ich ja sechs Wochen vor Entbindungstermin auch im Mutterschutz. Wie muss ich vorgehen? Wann muss ich das beim Arbeitsamt melden. Danke für eine kurze Information. MfG Rici
Hallo, wenn Sie selbstständig waren, haben Sie nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo du bekommst nur alg wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sagst du du kannsst tz arbeiten dann bekkommst du auchnur akg in hohe von tz.
Rici123
Hallo Frau Bader, ich habe extra geschrieben, dass ich freiwillig in die Arbeitslosenvers. einbezahlt habe. Bitte nochmals um Info. Danke
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