Mitglied inaktiv
Also nochmal: Wer erbt im Falle des Todes meines minderjährigen Kindes in gesetzlicher Folge und was muss ich tun, damit nur ich als alleinerziehende Mutter mit alleinigem Sorgerecht das Erbe antritt? Der leibliche Vater zahlt kaum Unterhalt, das Kind hat von mir eine Schenkung erhalten. Im Falle eines Todes möchte ich natürlich nicht, das der schlechtzahlende Vater bedient wird.
Hallo, wie ich schon sagte: es tritt die gestzl. Erbfolge ein. Die Eltern erben zur Hälfte. Da ein Testament nicht möglich ist (bei einem kleinen Kind) ist das wohl nicht zu ändern. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV