Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader !! End April habe ich Entbindungstermin bin Freiwillig bei der Aok versichert.Mir stehen laut der KK nur Entbindungsgeld zu , da ich am Anfang der Schwangerschaft freiwillig versichert war.Da ich einen 5 Jahre alten sohn habe konnte ich aus Zeitgründen nur auf 630,-arbeiten um meine KV zu bezahlen.Bei meinem Mann kann ich mich nicht mitversichern wegen der Freien Heilsfürsorge. Bei meinem 1.kind war ich pflichtvers. und nach dem Erz.urlaub 1 Jahr Arbeitslos und habe mich dann wegen meines Umzuges bei einer anderen Aok zweigstelle anmelden müssen. Muss ich trotz Erz.geldbezuges meine KV weiter bezahlen(was finanziell schlecht aussieht)? Wie hoch ist das Entb.geld? Von der KK bekommt man leider keine vernünftige Antwort deswegen leider dieser lange Text. Ich würde mich trotzdem über eine Antwort freuen. Danke Margit
Liebe Margit, 1. Auskünfte über das Entbindungsgeld (bis DM 400) erhalten Sie beim Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsstelle, Tel. 0228-6190. 2. Beitragsfrei im EU in der KK weiterversichert ist nur, wer vorher Pflichtmitglied war. Gruß, NB
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