strippe
Hallo frau bader, Auf die frage ob ich die verbleibenden 12 monate der ersten elternzeit im anschluss an die zweite elternzeit nehmen kann obwohl ich jeweils 3 jahre genommen habe schrieben sie er kann ablehnen, da ich keinen anspruch habe. Wie ist das zu verstehen. Ich habe doch noch das jahr von meinem 1. Kind. Ist es ok falls er es dann jetzt noch genehmigt?
Hallo, der Ag muss diesem aufgehobenen Jahr nicht zustimmen. Er kann ablehnen. Es gibt keinen Anspruch Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit