jule.matz
Hallo, ich befinde mich zurzeit in Elternzeit (12 Monate). Mein Sohn ist im Mai geboren. Nun denken wir darüber nach Anfang nächsten Jahres ein Geschwisterkind zu machen. Wie sieht es dann mit der Berechnung des Elterngeldes aus? Bekomme ich nur den Mindestsatz von 300 Euro? Vielen Dank
Hallo, es zählen die letzen 12 Mo. vor der Geburt - Mo. mit Bezug von EG o MG werden ausgeklammert. Um so eher das Kind geboren wird, um so höher ist das EG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kommt darauf an ob Du nach dem ersten Geburtstag DEines Kindes arbeitest und wenn ja, in welchem Umfang. Und wann der neue Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Je mehr Zeit Du zwischen dem ersten Geburtstag von Kind 1 und Mutterschutz Kind 2 ohne oder auch mit weniger Einkommen hast, desto geringer wird das 2te Elterngeld.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag