Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltergeldberechnung

Frau Strahl

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin seit 5 monaten nicht arbeiten habe aber eine feste stelle, es hat physchiche gründe die ich hier nicht genau erläutern will. Ich kriege von der Krankenkasse geld und von meiner Versicherung. Ich will mit meinem Mann so gern Kinder, was nicht klappt. Falls ich aber Schwanger werde während ich noch krank bin, wie rechnet sich mein Eltergeld denn zusammen? Ich krieg ja von meinem Arbeitgeber nicht mehr mein volles Gehalt, wird denn trotzdem das Gehalt was ich eigentlich kriegen würde berechnet oder das was ich jetzt durch die Krankenkasse bekomme.Was zählt denn? Denn das wäre ja sehr wenig, wenn das Kind da wäre und alles klappen würde. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Krankengeld, das nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht, wird leider mit null Euro berechnet. Wahrscheinlich kriegen Sie also nur den Mindestbetrag von 300 €. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Den Mindestsatz von 300€ Krankengeld welches nicht mit einer Schwangerschaft in Verbindung steht zählt als Nullrunde.


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