Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld Frühchen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Eltergeld Frühchen

Anni26.05

Beitrag melden

Also meine Tochter ist ein Frühchen 31+6..und ist per Notkaiserschnitt am 26.05 zur Welt gekommen. Der errechnete GT wäre der 22.07 gewesen. Ich habe jetzt am 12.10 Elterngeld beantragt Bekomme ich jetzt eine Rückzahlung von 3 Monaten.Meine Tochter ist jetzt fast 6 Monate. Mutterschaftsgeld habe ich bezogen. Danke für die Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend nur für drei (Lebens-)Monate vor Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist. Die Monate, in denen Sie MG bekommen (6 + 12), gibt es kein EG. Ausserdem bekommen Sie ja die gesamte Zeit, die Sie vor der geburt nicht nehmen können, hinten drangehängt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bis wann ging Dein Mutterschutz denn ?


luvi

Beitrag melden

Elterngeld wird bis zu 3 Monate rückwirkend bezahlt. Elterngeld wird mit Mutterschaftsgeld verrechnet. Da dies höher ist, bekommst Du in dieser Zeit kein zusätzliches Elterngeld. Du müsstest ca. 4 Monate Mutterschaftsgeld bekommen haben. Für die Zeit danach bekommst Du Elterngeld (außer es ist schon länger als 3 Monate her).


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.