Frage: Eintragung des Kindes

Hallo Frau Bader, eine Frau lebt unverheiratet mit ihrem Lebensgefährten. Sie ist schwanger. Kann dieser Mann in der Zeit, wo sie im Krankenhaus entbindet, das Neugeborene auf seinen Namen anmelden ohne ihre Zustimmung. Sie hat sich vorher ausdrücklich bei ihm dagegen ausgesprochen. Im voraus vielen Dank Brigitte

von Brigitte 768 am 11.09.2014, 08:20



Antwort auf: Eintragung des Kindes

Hallo, nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2014



Antwort auf: Eintragung des Kindes

Nein kann er nicht. Ist das Sorgerecht geteilt, braucht es beide Unterschriften. Ist es nicht geteilt darf er gar nix, da sie dann alleine sorgeberechtigt ist.

von Sternenschnuppe am 11.09.2014, 08:40



Antwort auf: Eintragung des Kindes

Ein recht herzliches Dankeschön an Sternenschnuppe und Frau Bader!

von Brigitte 768 am 11.09.2014, 13:27



Antwort auf: Eintragung des Kindes

Wäre es evtl. dann möglich, wenn eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Eintragung des gemeinsamen Sorgerechts stattgefunden hatte? Oder müssen/dürfen immer alle Erziehungsberechtigten unterschreiben? (Ich hab das ja nicht in Deutschland gemacht, keine Ahnung wie das hier läuft)

von Pamo am 11.09.2014, 16:08



Antwort auf: Eintragung des Kindes

Hallo wenn es um die standesamtliche Anmeldung geht:NEIN. Bei der Geburt unseres Sohnes ist mein Mann zur Krankenhausverwaltung gegangen und wollte alles mit der Anmeldung regeln (übernehmen die bei uns im Krankenhaus). Er kam dann mit allen Papieren zu mir und musste die unterschreiben lassen.

von SallyBW am 11.09.2014, 17:17