Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einfach beschnitten...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einfach beschnitten...

Mitglied inaktiv

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Die Kindsmutter hat das alleinige SR und ist alleinerziehend. Der Vater darf den Sohn (2 1/2) alle 2 Wochen von Samstag früh bis Sonntag spät sehen. Der Mann ist Moslem und beschnitten und fordert dies auch schon länger wehemend für den Jungen ein. Die Mutter ist und war strickt dagegen. Nun kam der Sohn diesen Sonntag Abends um 18 Uhr beschnitten zu der Mutter zurück. Es scheint ordentlich gemacht worden zu sein und ist vernäht,blutet nicht obwohl wohl kaum ein Doktor seine Praxis am WE geöffnet hat und ein Krankenhaus doch zumindest Infos übers SR einfordern würde?! Bleibt also die Frage wo das gemacht wurde und ob überhaupt eine Narkose statt fand! Wie soll sich die Mutter nun verhalten? Anzeigen erstatten(bringt das überhaupt was?) den Jungen dem Vater von nun an vorenthalten? An wen kann man sich wenden? Rückgängig gemacht werden kann das ja nun nicht! Ist das juristisch gesehen Körperverletzung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, krass. Ich würde ihn wegen schwerer Körperverletzung anzeigen. Und anwaltlich ein Schmerzensgeld gerichtlich geltend machen. Mailen Sie mich mal an, wenn Sie mögen: nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Selbstverständlich ist das Körperverletzung! Anzeigen (sowohl den Vater als auch den Operateur) und fortan nur noch begleiteter Umgang wäre das Mindeste - wer weiß, was der Vater dem Kind sonst noch antut!


Mitglied inaktiv

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Und das Umgangsrecht vor Gericht offiziell einschränken lassen: Nur noch begleiteter Umgang. Fassungslose Grüße, Annette PS: Mit 2,5 Jahren kann ein Kind ja schon ein bisschen sprechen: Was sagt denn der Junge dazu? Kann/will er sich erinnern? Was hat der Vater zur weiteren Versorgung der Wunde gesagt? Das dauert doch, bis das verheilt ist?


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