Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Es ist zwar irgendwie seltsam das zu fragen, aber wissen will ich es ja doch. Mein Mann hat aus erster Ehe zwei große Söhne. Nun hat der große die damalige Scheidung nicht ganz verkraftet und sitzt jetzt für mindestens zwei Jahre im Knast. Momentan ist es wohl noch U-Haft. Müssen wir trotzdem den Unterhalt zahlen? Wenn er wieder rauskommt, ist er auf jeden Fall 18 Jahre. Wenn wir wieder nach der Entlassung für ihn aufkommen, fände ich das ja gerecht, aber was ist in den zwei Jahren bis dahin? Danke für die Antwort.
Hallo, nein, kein Anspruch. Siehe folgendes Urteil: OLG Zweibrücken 2003-11-18 5 UF 196/02 Rechtsbereich/Normen: § 1361 BGB Einstellung in die Datenbank: 2004-03-17 Bearbeitet von: Katharina Irmen Quelle: Anwalt-Suchservice Kein Unterhalt für Ehegatten im Gefängnis Ein Häftling kann während der Zeit seiner Haft keinen Unterhalt von seinem früheren Ehegatten verlangen. Der Bedarf des Häftlings ist im Gefängnis gedeckt, so dass für ergänzende Unterhaltsleistungen kein Grund besteht. Gruß, NB
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