Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eine kleine Frage, gern auch an alle.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: eine kleine Frage, gern auch an alle.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, Es ist zwar irgendwie seltsam das zu fragen, aber wissen will ich es ja doch. Mein Mann hat aus erster Ehe zwei große Söhne. Nun hat der große die damalige Scheidung nicht ganz verkraftet und sitzt jetzt für mindestens zwei Jahre im Knast. Momentan ist es wohl noch U-Haft. Müssen wir trotzdem den Unterhalt zahlen? Wenn er wieder rauskommt, ist er auf jeden Fall 18 Jahre. Wenn wir wieder nach der Entlassung für ihn aufkommen, fände ich das ja gerecht, aber was ist in den zwei Jahren bis dahin? Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, kein Anspruch. Siehe folgendes Urteil: OLG Zweibrücken 2003-11-18 5 UF 196/02 Rechtsbereich/Normen: § 1361 BGB Einstellung in die Datenbank: 2004-03-17 Bearbeitet von: Katharina Irmen Quelle: Anwalt-Suchservice Kein Unterhalt für Ehegatten im Gefängnis Ein Häftling kann während der Zeit seiner Haft keinen Unterhalt von seinem früheren Ehegatten verlangen. Der Bedarf des Häftlings ist im Gefängnis gedeckt, so dass für ergänzende Unterhaltsleistungen kein Grund besteht. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.