Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eheähnliche Gemeinschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eheähnliche Gemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin in der 23 SSW schwanger, mein Partner und ich haben aber nicht vor, wegen unserem Baby zu heiraten. Ich habe jetzt gehört, daß, wenn mir etwas zustößt, er nicht automatisch das Sorgerecht bekommt. Ein evtl. abgeschlossener Partnerschaftsvertrag dient dem Familiengericht allerdings nur als Empfehlung. Ist das wahr? Kann man sich nur mit einer Heirat absichern oder gibt es noch andere Möglichkeiten?


Mitglied inaktiv

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Ihr könnt das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das kann man auch schon VOR Geburt des Kindes tun. Geht zum Jugendamt, laßt Euch dort beraten. Dort wird auch das ganze vereinbart. Kosten tut es nichts. Bei einer Heirat hättet Ihr beide autopmatisch das gemeinsame Sorgerecht. Aber Heiraten wollt Ihr ja nicht. HTH? Désirée


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