Hallo ich bin das erste mal in rund-ums-baby.de. Unser Baby soll Ende September, Anfang Oktober geboren werden. Ich bin eine Deutsch und der Vater des Kindes ein Österreicher, ach ja und wir sind nicht verheiratet - leben aber zusammen in Deutschland (Gera-Thüringen). Ich möchte meinem Kind gern die doppelte Staatsbürgerschaft geben, da es da ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland geben soll. Meine Fragen? - gilt das auch für uneheliche Kinder - wohin muß ich mich wenden, um sie zu beantragen. Ich danke Ihnen schon heute, denn diese Frage beschäftigt mich seit ich schwanger bin. Danke und Tschüß Rasi