Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Doppelnamensgebung ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Doppelnamensgebung ?

Mitglied inaktiv

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Hallo , habe probleme beim Stabdesamt einen Dopplnamen für meine Tochter zu bekommen. Ich trage noch meinen Ehenamen und möchte den Namen vor den Namen meines Freundes und Vater des Kindes stellen. Wir möchten das unsere beide namen bekommt so ist es auch in seinem Land üblich(Norwegen) warum klappt das hier nicht und können Sie uns näheres sagen? Ich habe bisher nur gehört, das wir entweder weiter meinen Namen dem Kind geben oder seinen, dass wollen wir aber ändern. Bisher hat das Baby meinen jetzigen Namen.(Ist nicht mein geburtsname)Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nadja, das sieht das deutsche Standesrecht einfach nicht vor. Sie können versuchen, von Ihrer Botschaft eine Bescheinigung zu beantragen, dass es in Ihrem Heimatland so üblich ist, aber auf GRund der Tatsache, dass Sie nicht verheiratet sind, halte ich es für äußerst problematisch. Gruß, NB


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