Mitglied inaktiv
Habe ich das richtig verstanden, daß es einen Anspruch auf das 3. Erziehungsjahr gibt - ich dachte bisher, das sei freiwillig vom Arbeitgeber dabei zuzustimmen.
Hallo, den ANspruch gibt es, wenn man vorher 2 Jahre genommen hat! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
natürlich hast du anspruch auf das dritte jahr!!! du musst dich erst nur für 2 jahre festlegen. sagst du allerdings z.bsp. du willst nur ein jahr,willst dann aber plötzlich 3,oder du sagst 3,willst dann aber oder musst nach 1 jahr oder so wieder arbeiten,dann muss er da zustimmen!!!!!!! lg pitti
Mitglied inaktiv
Hallo erst einmal, also generell hast du Anspruch auf drei Jahre Elternzeit! Wenn du mindestens zwei Jahre bei deinem Arbeitgeber beantragst kannst du das dritte Jahr nach den zwei Jahren einfach dranhängen ohne dass er da zustimmen musst. Du kannst dir das dritte Jahr aber auch aufsparen und zum Beispiel erst nehmen, wenn dein Kind in die Schule kommt. Bei Verkürzungen muss dein Chef so weit ich weiss aber zustimmen. Liebe Grüße Michaela
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV