Mitglied inaktiv
Danke für den hinweiß wo ich schauen kann. ist das den auch so wenn ich nur einen monat da gearbeitet habe, das ich mein volles geld bekomme. den ich lese überall das man durchschnittslohn von drei monaten bekommt. danke
Hallo, wenn Sie keine drei Mo. gearbeitet haben, kann man das ja nicht als Rechengrundlage nehmen. Liebe Gruesse, NB
Mitglied inaktiv
Schau mal im Mutterschutzgesetz: Die Schwangere muss bei vollem Gehalt von der Tätigkeit freigestellt werden. Ich weiss nicht, wo Du geschaut hast, aber Durchschnittslohn der letzten 3 Monate stimmt definitiv nicht! Du bekommst Dein Gehalt, als würdest Du arbeiten gehen. Inklusive evtl. Lohnerhöhungen, Sonderzahlungen etc. War bei mir damals auch so. Im Zweifelsfall einfach den Personalrat fragen! LG Jana
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit