Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe ein Problem... Mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben zwei Kinder (6 Jahre und 1,5 Jahre alt). Beide gehen in die selbe Kindertagesstätte. Nun schließt diese Kindereinrichtung am 21.04. bereits 12 Uhr. Okay, dass kann mein Mann gegebenenfalls absichern und die Kinder holen, da er freitags 12 Uhr Schluß hat. Aber die Einrichtung hat vom 26. bis 29.04.2011 geschlossen. Nun hatte ich Urlaub eingereicht für diesen Zeitraum... Meine Chefin hat nun für März und April Urlaubssperre ausgesprochen, da in unserem Projekt (arbeite in einem Call-Center) in dieser Zeit wieder sehr viel los sein wird. Jetzt haben mein Mann und ich aber das Problem, dass er auch keinen Urlaub nehmen kann. Wir haben auch keinerlei Familie hier in der Nähe, die sich in dieser Zeit um unsere beiden Kinder kümmern kann. Alle wohnen ca 350 km weit weg und sind außerdem selbst noch berufstätig... Hat meine Chefin das Recht, eine Urlaubssperre auch in diesem Fall auszusprechen? Vielen Dank für Ihre Antwort... Mit freundlichen Grüßen N.
Hallo, hier müssen beide Belange gegeneinander abgewogen werden. Da es doch ein relativ kurzer Zeitraum ist, würde ich versuchen, mit dem AG eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Baader, ist es zulässig Arbeitnehmerinnen in Teilzeit (15Std) über 6 Monate lang Urlaub zu verwehren, weil eine andere Kollegin in Elternzeit ist? Der Urlaub wäre z.B. zur Betreuung der Kinder in der betreuungsfreien Zeit zwischen Kindergartenschließungszeit und Einschulung notwendig. Hier ist es so ungünstig gelegt, dass das 3 W ...
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