Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader, ich hab mal eine frage zum beschäftigungsverbot. darf man währenddessen für ein paar tage wegfahren zur erholung? also deutschland und kein abenteuerurlaub. und wie sieht es aus mit einkaufen (zum beispiel fürs baby die gesamte ausstattung) oder eben mal so zum schaufensterbummel. ist das erlaubt?? immerhin hab ich noch knapp 5 monate bis zum entbindungstermin und möchte nicht in der wohnung mich einigeln. vielen dank für eine antwort. lg, die landmotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein BV wird, im Gegensatz zu einer Krankschreibung, nicht ausgesproochen, weil die SchwS nicht intakt ist, sondern, weil auf dem Arbeitsplatz etwas nicht stimmt. Deshalb dürfen Sie alles machen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Du darfst ALLES machen, denn Du bist nicht krankgeschrieben ;-) Das BV hat ja mit der Arbeit ansich zu tun, dessen Ausübung die Mutter & Kind gefährden. Hab selbst ein BV seit der 8. Woche und schränke mich in nichts ein. Immerhin würde ich auch arbeiten, wenn die Arbeitsbedingungen anders wären ;-)


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