Mitglied inaktiv
Hallo Nun habe ich die 2. Abrechnung im BV bekommen und es stimmt noch immer nicht. Und das bei einer Firma von über 1000 Mitarbeiter, wie peinlich. Bei der ersten unterschlugen sie mir 2 Tage, weil sie nicht begriffen, dass es kein Tagesfaktor ist, sondern buchhaltertechnische Monate 13 Wochen geteilt durch 90. Musste ich ihnen erklären, haben sie nun auch gemacht. Da sich das Grundgehalt erhöht hat vom 1. BV zum 2. ( Schwangerschaft direkt am Ende des Erziehungsurlaubes ) muss das laut § 11 des Mutterschutzgesetzes ja auch geändert werden. Am Telefon sagte sie, da muss sie die Krankenkasse fragen ? Heute die Abrechnung , einmal korrigiert November, einmal Dezember. Alter Faktor, keinerlei Erhöhung. An wen muss ich mich nun wenden ? An die Kasse oder die unfähige Perso wieder. Vielen Dank, Panija
Hallo, ich würde zuerst an den Sachbearbeiter einen sachlichen Brief schicken u höflich um Änderung bitten. Wenn das nicht fruchtet, an den Chef Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit