Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar wohnen wir in einem Mehrfamilienhaus mit Laubengängen zu den Wohnungseingangstüren. Unseren Buggy haben wir auf dem Laubengang stehen. Ein Vorbeikommen für die anderen Hausbewohner ist problemlos möglich. Nun hängt im Treppenhaus ein Rundschreiben, dass u.a. Kinderwagen von den Laubengängen zu entfernen seien, weil es sich um einen Fluchtweg handelt und ein Anstellen von Gegenständen dort polizeilich verboten sei. Wir wissen allerdings gar nicht, wo wir unseren Buggy sonst hinstellen sollen, zumal er wirklich niemanden behindert. Ist die Hausverwaltung im Recht?
Hallo, ich stelle mir das so ähnlich wie ein Treppenhaus vor - nur draußen? Dann dürfen Sie den Buggy hinstellen - im Treppenhaus ist es ja eher noch enger u da darf man ihn auch hinstellen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz