Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Budgetierung des Erz.geldes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Budgetierung des Erz.geldes

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, kann man das Erziehungsgeld auf 1 jahr budgetieren, wenn man im Anschluss (und davor ) arb.los gemeldet ist? bei uns können die Kinder i.d.R ab 1 Jahr in den Kiga, so daß ich dann wieder dem Arb. markt zur Verfügungstehen würde. Oder muss ich 2 Jahre Erz.geld beantragen und kann dann nur 30 Std arbeiten?? Danke fürs Lesen und Antworten jesssi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich wüsste nicht, was gegen die Budgetierung sprechen würde. Aber nehmen Sie lieber Rücksprache mit der EG-Stelle. Falls die etwas anderes sagen, würde ich das auch gerne wissen! Gruß, NB


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