Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, kann man das Erziehungsgeld auf 1 jahr budgetieren, wenn man im Anschluss (und davor ) arb.los gemeldet ist? bei uns können die Kinder i.d.R ab 1 Jahr in den Kiga, so daß ich dann wieder dem Arb. markt zur Verfügungstehen würde. Oder muss ich 2 Jahre Erz.geld beantragen und kann dann nur 30 Std arbeiten?? Danke fürs Lesen und Antworten jesssi
Hallo, ich wüsste nicht, was gegen die Budgetierung sprechen würde. Aber nehmen Sie lieber Rücksprache mit der EG-Stelle. Falls die etwas anderes sagen, würde ich das auch gerne wissen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit