Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau BAder, ich habe ein Frage zum Thema Kinderbilder im Internet. Ich lebe getrennt von meinem (Noch) Ehemann. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, die Kinder wohnen bei mir. Ich habe nun z.B. auf meinem Facebookprofil Kinder meiner Bilder eingestellt. Mein Noch-Mann verlangt von mir, alle Bilder von den Kindern aus dem Netz zu nehmen. Muss er Veröffentlichung wirklich jedesmal zustimmen?
Hallo, gemeinsames Sorgerecht heißt, gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Im Zweifel müsste ein Richter entscheiden. Ich sehe schon eine Gefahr für Kinder, deren Bilder im Netz stehen, deshalb würde ich hier dem Ehemann recht geben Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nein, denn auch Du hast das Sorgerecht und kannst das somit entscheiden !
Mitglied inaktiv
Hallo ! Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen auch beide der Veröffentlichung zustimmen ! lg
Mitglied inaktiv
Die bilder, die ich eingestellt habe, sind nicht für die Öffentlichkeit sichtbar, sondern sind nur für Familie und Freunde sichtbar. Wir haben einen Notarvertrag, der auch die elterliche Sorge regelt. Darin heisst es: "Demjenigen Ehegatten, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten (also bei mir), wird die Befugnis eingeräumt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens Entscheidungen für die Kinder ALLEIN zu treffen. Bei Entscheidungen, die für die Kinder von erheblicher bedeutung sind, wie z.B. die Wahl der Schulart, Berufswahl, ärztliche Behandlungen mit erheblichem Risiko, religiöse Erziehung muss das Einverständnis des anderen Elternteils eingeholt werden." Meines Erachtens nach darf ich das also selbst entscheiden, oder? Ganz abgesehen davon, das ich in der Zwischenzeit jegliche Fotos gelöscht habe, würde ich gern die rechtliche Seite kennen. Denn in der Schule/im Kindergarten habe ich (wie jedes Jahr) die Erlaubnis für Fotos, Videos etc. erteilt. Da weiß ich ja auch nicht, ob die Fotos veröffentlicht werden?!
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