Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt

Schnuppi276

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Sehr geehrte frau bader Ich habe bereits ein kind. Der vater hat sich vor der Geburt getrennt zahlt allerdings für mich den Betreuungsunterhalt. Jetzt bin ich vor 3 monaten mit meinem neuen partner zusammengezogen. Der unterhalt wird weiter gezahlt was vom jugemdamt für richtig erklärt wurde. Allerdings haben wir uns auf einen geringeren betrag geeinigt. Wie würde sich das jetzt verhalten wenn ich erneut schwanger werde? Würde mit der betreuungsunterhalt weiter zustehen? Da och ja weiterhin das 1. Kind zuhause betreue. Vielen dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zunächst ja, bei einer gefestigten neuen Beziehung muss der erste KV nicht mehr zahlen. Liebe Grüsse NB


Sternenschnuppe

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Bis zum 3. Geburtstag seines Kindes müssten sich das dann die beiden Väter teilen. Anteilig ihres Gehaltes.


Schnuppi276

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Wann spricht man von einer gefestigten Beziehung? Ich könnte ja theoretisch mur nicht wegen dem 1. Kind arbeiten gehen.


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