Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein Freund und ich sind Lehrer, jedem von uns stehen also im Krankheitsfalle unseres Kindes (unter 12 und ohne weitere geeignete Betreuungsperson) 4 Tage zur Betreuung zu. Was aber, wenn die Kleine länger krank sein sollte? Wir können ja nicht wie andere Arbeitnehmer Urlaub nehmen. Vielen Dank AnnaS.
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
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