Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreungsunterhalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreungsunterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader. Muss ein Mann an die nicht eheliche Frau/ Expartnerin / Mutter des Kindes in jedem fall den Betrag von 770 Euro zahlen? Wird dabei Elterngeld (alles was über 300 € geht) berücksichtigt bzw. angerechnet? Wie sieht es aus wenn das Elterngeld wegfällt? Schonmal danke für ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, er muss solvent sein u der Unterhalt muss indiv. berechnet werden. Das EG kann (Über 300 €) als Einkommen angerechnet werden Liebe Grüsse, NB


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