Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Noch-Mann will vor Gericht mehr Besuchsrecht für unseren Kleinen (13 Monate) herausstreiten. Er sieht ihn zwar wöchentlich, ich war bis jetzt jedoch dagegen, dass er ihn mitnimmt, weil schon einiges passiert ist. Kann denn der Richter wirklich gegen den Willen und die Bedenken der Mutter entscheiden? Und wie sieht so eine Entscheidung üblicherweise aus? Danke für Ihre Antwort! Kathi
Liebe Kathi, meistens verläßt der Richter sich auf das Urteil vom Jugendamt. Die prüfen die Lage vorher genau und machen sich ein Bild, wie im Kindswohlinteresse am besten entschieden wird. Machen SIE den ersten Schritt und gehen zum JA, bevor Ihr Mann es tut. Dann sind die Sachbearbeiter noch unvoreingenommen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit