Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bestattungsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bestattungsrecht

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Nicki, kennst Du Dich damit aus - oder kennst Du eine entsprechende Seite? "Eine Muslima verliert in der 14. SSW ihr Kind in der Klinik und möchte es nach islamischem Ritus (binnen 24 Stunden, ohne Sarg gen Mekka auf einem entsprechenden Friedhof) beisetzen. Muss die Klinik das Kind an die Eltern oder einen Bestatter übergeben? Wer hat auf die Schnelle einen Rat? Liebe Grüße Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das kommt zunächst mal auf das Bundesland und das dortige Landesrecht an. In NRW kann man grds. ohne Sarg beerdigen, in Rh.-Pf- nicht (wegen der Verwesung und der Bodenbeschaffenheit, die bei uns eben anders ist als in den muslimischen Ursprungsländern). Ansonsten hat, sorry für die Formulierung, ein Kind mit 13 Wo. nach dt. Recht keinen Anspruch auf Beerdigung, da es ja aicher unter 500 g wiegt. :-( Liebe Grüsse, Nicola


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Höfel, ich kenne mich mit den gesetzlichen Regelungen nicht aus, meine mich aber zu erinnern, dass wir einmal in unserer Gruppe für Eltern von Regenbogenkindern ein ähnliches Problem hatten, was nicht gelöst werden konnte: Kurzum, es war nicht möglich, dass das Kind gemäß den Wünschen der Eltern bestattet werden konnte. Ist aber schon länger her! Ich würde eventuell empfehlen solch eine Gruppe zu kontaktieren, ggf. auch eine bundesweit agierende Organisation. DIE müssten sowas doch wissen, oder? Alles Gute für die Mutter und die Familie, Annette


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Nicki, vielleicht habe ich mich blöd ausgedrückt: es war alles geregelt - die Beerdigung hätte stattfinden können! Aber die Klinik hat sich geweigert das Kind heraus zugeben! Nicht an die Eltern und nicht an den Bestatter. Das Kind sollte in den (organischen) Müll! Darf die Klinik das? Liebe Grüße Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, lies mal hier: http://www.postmortal.de/Recht/JuristischerDiskurs/Fehlgeborene/fehlgeborene.html Küsse, N


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

"Bestattungsrecht".. kennt sich eine aus? " Also bei einer knapp 80 jährigen Bekannten ist die Schwester verstorben... Die Sr. hatten seit 24 Jahren keinen Kontakt. Die Schwester hatte keine Familie.. nun soll die Bekannte die Bestattungskosten übernehmen. Sie hat eine minimale Rente und ca. 8000€ "auf der hohen Kante" für Ihre eigene "Bestattun ...