Beschäftgungsverbot ja oder nein ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftgungsverbot ja oder nein ?

Hallo Frau Bader , Ich habe Angst um mein ungeborenes Baby , ich bin in der 7 SSW und Arbeite in einem Transportunternehmen . Ich habe Touren wo ich 320 Km fahre und um die 20 Kunden beliefere mit schweren Kartons oder auch schwere Kisten 5-12 KG ist standard manchmal auch mehr . Im Jahre 2010 hatte ich bei meiner damaligen Frauenärztin sofort ein Beschäftigungverbot bekommen . Meine neue Ärztin sagte Sie darf das nicht tun, das müßte der Arbeitgeber tun und wenn er das nicht tut dann kommt ein Amt um das zu überprüfen ob es schwangerschafts gerechte Arbeit für mich ist . Ich verstehe das alles nicht ! Warum stellt Sie mir kein Beschäftigungsverbot aus ? -schweres heben 5-12 kg mindestens -Gefahrgut im Transporter -auf mich alleine gestellt -1x pro woche Arbeitszeit von 15.30-23Uhr Problem dazu wenn ich diese Tour nicht mehr fahren will von den zeiten wegen dem Mutterschutzgesetz, fehlt mir sehr viel Geld da ich eine Tourenbezahlung habe. Zusammengefasste Fragen : - Warum stellt Sie mir nicht einfach ein Beschäftigungsverbot aus ? - Die Tour die unters Mutterschutzgesetz fällt , gibt es da eine möglichkeit sie nicht zu fahren und trotzdem die Bezahlung zu bekommen ? Ich habe so eine angst das was passiert , und mache mir doch meine Gedanken und Sorgen um mein zweites Baby . Bitte um eine Antwort am 24.09 ist mein nächster Arzttermin . LG

von augustzwerg am 14.09.2014, 22:20



Antwort auf: Beschäftgungsverbot ja oder nein ?

Hallo, für das Beschäftigungsverbot ist hier in der Tat der Arbeitgeber zuständig. Wenn Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufsichtsamt! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2014



Antwort auf: Beschäftgungsverbot ja oder nein ?

Weil sie recht hat. Dein damaliger Arzt hätte das wegend en Job auch nicht machen dürfen. Den, der Arzt kennt ja nicht deinen Arbeitsplatz, den kennt nur dein AG. Und genau deshalb darf der auch nur das BV aussprechen wenn wie in deinem Falle die Arbeit nicht mit dem Mutterschaftsgesetz übereinstimmt. Ein Arzt darf ein BV nur aussprechen wenn es medizinische Gründe hat, zB wenn Du Zwillinge erwartest, oder eine andere schwere Erkrankung welche Arbeiten an sich für Dich oder das Kind gefährlich macht. Ist aber bei dir wohl nicht der fall, sondern es liegt eben am Job selbst. Und, was noch weitaus wichtiger ist, Dein AG könnte auch hingehen und sagen, Fr. Augustzwerg kann zwar nicht ihre übliche Arbeit machen, sie kann aber sehr wohl in der Schwangerschaft Telefonate führen oder ähnliches. Und damit hättest du keinen Anspruch mehr auf ein BV. Also, wende dich an deinen AG, der muß handeln. Macht er das nicht, dann wende dich ans Gewerbeamt, die schauen dann. Und alles Gute.

Mitglied inaktiv - 14.09.2014, 22:39