Mitglied inaktiv
Ich bin noch Verheiratet und noch nicht geschieden. Wie das jetzt, das Kind ist ja noch in der Ehe gezeugt worden. Wie kann es nach mir benannt werden? Und was muß man dann noch alles erlädigen. gruß Carola
Hallo, alle drei kònnen ERklàrungen wegen der Vaterschaft abgeben. Wirksam wird das alles aber erst mit Rechtskraft der Ehe, auch dann kann man den Namen erst àndern Liebe Grùsse aus bella italia NB
Mitglied inaktiv
ich glaube dazu musst du erst mal wieder deinen mädchennamen an nehmen.
Mitglied inaktiv
Hallo ! Das geht erst wenn Du rechtskräftig geschieden bist bis dahin trägt das Kind den Ehenamen ,den Du jetzt trägst ! lg safrarja
Mitglied inaktiv
hallo der vater muss der namensänderung nach der scheidung zustimmen. kommt das kind denn erst nach der scheidung zur welt?
Mitglied inaktiv
das Baby ist ehelich gezeugt und wird euren Ehenamen tragen. Ich habe ein Baby mit meinem Partner, das in meiner Ehe, seit 4 Jahren getrennt und erst letzte Woche geschieden, gezeugt wurde. Unser Sohn hat auch unseren Ehenamen und sogar meinen Exmann in der Urkunde stehen. Da Dein Baby aber von deinem jetzigen Mann ist, müßte er ja eh als Vater eingetragen werden. Den Namen wirst Du erst nach einer Scheidung mit Zustimmung des Vaters ändern können. LG
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